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Parlamentsstenografen
Parlamentsstenografen haben die Aufgabe, die Verhandlungen des Parlaments in ihrem vollen Wortlaut einschließlich der Zwischenrufe oder Äußerungen aus dem unmittelbaren Umfeld aufzuzeichnen. Die freie Rede wird in eine sprachlich und sachlich korrekte Form gebracht, ohne den Stil der Redner zu verfälschen oder den Sinn des Gesagten zu verändern. Nach 5 bis 10 Minuten Aufnahme lösen die Stenografen im Turnus einander ab. Sie verlassen den Plenarsaal und diktieren den Text aus dem Stenogramm einer Schreibkraft an der Schreibmaschine bzw. heute am PC. So liegt am Ende jeder Sitzung eine komplette Rohfassung des Protokolls vor, die nach Bestätigung durch die Redner als Vorlage für das gedruckte Protokoll dient.
Bis heute stellen die Parlamente hohe Anforderungen an ihre Stenografen: möglichst ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine Schreibleistung von 320 bis 360 Silben pro Minute, wobei auch Geschwindigkeitsspitzen von mehr als 400 Silben zu bewältigen sind.
Seit 1953 sind die Parlamentsstenografen im "Verband der Parlaments- und Verhandlungsstenografen" organisiert, einem Nachfolger des 1908 gegründeten "Vereins Deutscher Kammerstenographen".
Namhafte Stenografen im Sächsischen Landtag
- Dr. Franz Jacob Wigard (1833/34 bis 1850 tätig)
- Dr. Julius Woldemar Zeibig (1854 bis 1897 tätig)
- Dr. Emil Clemens (1900 bis 1915 tätig)
- Dr. Albert Johannes Schramm (1904 bis 1913 tätig)
- Dr. Georg Blauert (1909 bis 1941 tätig)
- Dr. Fritz David (1905 bis 1933, 1946 bis 1950 tätig)
Alle Stenografen, die im Sächsischen Landtag von 1833 bis 1952 tätig waren, sind über die Suche nach Stenografen oder in der Liste der Personen im Sächsischen Landtag auffindbar.








