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Die gedruckten Protokolle des 19. und 20. Jahrhunderts

Die Überlieferung der gedruckten Parlamentsdokumente in Sachsen setzt unmittelbar mit dem Übergang zur konstitutionellen Monarchie zu Beginn der 1830er Jahre ein, die älteren Dokumente wurden ausschließlich handschriftlich ausgefertigt.
Das Kernstück der gedruckten Dokumentation bilden die Protokolle der Sitzungen oder Verhandlungen des Landtages. Sie wurden zunächst stenografisch aufgezeichnet und nach erfolgter Freigabe durch das Parlament in den Druck gegeben. Der Verhandlungsgegenstand der Sitzungen - das heißt Regierungsvorlagen und Gesetzentwürfe, Berichte und Anträge, Anfragen, Beschlüsse und weitere Unterlagen - wurde gleichfalls im Wortlaut gedruckt und in separaten Bänden unter der Bezeichnung Akten veröffentlicht. Sitzungsprotokolle und Akten verweisen aufeinander. Beide Dokumentarten sind inhaltlich in den Registerbänden (auch Inhaltsverzeichnisse) erschlossen, die jeweils für die Dauer einer Wahlperiode erstellt wurden.
Einen weitgehend vollständigen Bestand der gedruckten historischen Parlamentsdokumentation bis zum Jahr 1952 besitzen das Sächsische Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden und die SLUB. Darüber hinaus verwahrt das Hauptstaatsarchiv den überwiegenden Teil der ungedruckten Überlieferung aus älterer Zeit (Beständeübersicht).

Im Fokus der Digitalisierungsprojekte stehen die Sitzungsprotokolle und die Registerbände, im digitalen Medium erlauben Gesamtindex und Volltextsuche eine optimale Recherche über den gesamten erfassten Zeitraum.
Als Digitalisierungsvorlage diente der Bestand der SLUB, ergänzt um einige besser erhaltene Exemplare aus dem Hauptstaatsarchiv. Mit der Digitalisierung verbindet sich zugleich auch ein wirksamer Schritt zur Erhaltung eines stark nachgefragten und vom Papierzerfall bedrohten Bestandes.